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Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der 404media GmbH, Frankgasse 6/10, 1090 Wien, FN 567931 v, Handelsgericht Wien, UID ATU77455219 („404media“), insbesondere Webdesign, Website-Entwicklung, Migration, CMS-Plattform, Hosting, Wartung, Support, SEO/GEO, KI-Funktionen und 3D-Inhalte.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Leistungen an Verbraucher erbringt 404media nicht auf Grundlage dieser AGB.
(3) Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: (a) individuelle schriftliche Vereinbarung, (b) das angenommene Angebot samt Anlagen, (c) ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Datenschutzfragen, (d) diese AGB, (e) das Gesetz.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn 404media ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt, auch wenn 404media ihnen nicht widerspricht oder in Kenntnis davon leistet.
(5) Die AGB gelten in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung auch für Folgeaufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
(1) Angebote von 404media gelten bis zu dem im Angebot genannten Gültigkeitsdatum, sonst 30 Tage ab Angebotsdatum. 404media kann ein Angebot bis zur Annahme ohne Angabe von Gründen zurückziehen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt (Unterschrift, E-Mail oder digitale Annahme) oder 404media einen Auftrag schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn 404media sie schriftlich bestätigt.
(3) Kostenvoranschläge und Schätzungen sind unverbindlich (§ 1170a ABGB), sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) Präsentationen, Konzepte und Entwürfe vor Auftragserteilung bleiben Eigentum von 404media. Der Kunde darf sie ohne Auftrag nicht verwenden, auch nicht in abgewandelter Form.
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließlich aus dem angenommenen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet (z. B. Webshop, Texterstellung, Fotografie, Lizenzen Dritter).
(2) Bei Migrationen ist Maßstab der Stand der Live-Website zu Beginn der Migration. Spätere Änderungen an der alten Website sind Zusatzleistungen.
(3) 404media schuldet eine fachgerechte Umsetzung nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistung. Bestimmte Rankings in Suchmaschinen oder KI-Suchen, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze sind nicht geschuldet. Zugesagte Messwerte (z. B. Lighthouse-Werte) beziehen sich auf den Code bei Abnahme, nicht auf später vom Kunden eingefügte Inhalte oder Skripte Dritter.
(4) Die Gestaltung erfolgt im Rahmen des Briefings. 404media hat dabei gestalterische Freiheit. Ein Mangel liegt nicht vor, nur weil ein Ergebnis nicht dem Geschmack des Kunden entspricht.
(5) 404media darf Subunternehmer und Dienstleister (z. B. Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand) einsetzen.
(1) Der Kunde stellt alle nötigen Inhalte, Zugänge (z. B. Domain/DNS, bestehende Systeme, Microsoft Entra ID, Salesforce), Informationen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in gängigen digitalen Formaten bereit.
(2) Der Kunde benennt eine zuständige Ansprechperson, die Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen darf. Feedback zu Entwürfen gibt der Kunde innerhalb von 5 Werktagen, gesammelt und eindeutig.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Marken, Daten) frei von Rechten Dritter sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen. Er hält 404media von Ansprüchen Dritter daraus schad- und klaglos, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Kunde ist für den rechtlichen Inhalt seiner Website verantwortlich (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben, Werbeaussagen). 404media liefert technische Umsetzung und auf Wunsch Textbausteine, aber keine Rechtsberatung, und ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet.
(5) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwand und Stillstand verrechnet 404media nach Aufwand. Ruht ein Projekt aus Gründen des Kunden länger als 30 Tage, darf 404media die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen; die für die Abnahme vorgesehenen Zahlungen werden dann fällig, als wäre abgenommen.
(1) Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder zusätzliche Leistungen, nennt 404media Aufwand und Preis. Die Änderung wird nach Freigabe durch den Kunden (E-Mail genügt) umgesetzt; Termine verschieben sich entsprechend.
(2) Zusätzliche Leistungen ohne Pauschalpreis verrechnet 404media nach Aufwand zum Stundensatz laut Angebot, sonst zum jeweils aktuellen Stundensatz von 404media, abgerechnet je angefangener Viertelstunde.
(3) Je Entwurf sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturen und Änderungen an bereits freigegebenen Ständen sind Zusatzleistungen.
(1) Termine und Fristen sind unverbindlich, außer sie sind im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden (§ 4) und den Eingang der Anzahlung voraus.
(2) Höhere Gewalt und Umstände außerhalb des Einflusses von 404media (z. B. Ausfälle von Cloud-Anbietern, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Krankheit) verlängern Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich Wiederanlaufzeit.
(3) Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin (Workshop, Einschulung) weniger als 48 Stunden vorher ab, darf 404media den eingeplanten Aufwand verrechnen.
(1) 404media meldet jede Website (oder jeden im Angebot genannten Teil) zur Abnahme bereit, in der Regel als Vorschau (Staging). Der Kunde prüft innerhalb von 7 Werktagen und erklärt die Abnahme oder meldet wesentliche Mängel schriftlich mit nachvollziehbarer Beschreibung.
(2) Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Mängel werden nach der Abnahme behoben.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn (a) der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel meldet, oder (b) der Kunde die Website live schaltet oder live schalten lässt oder sie produktiv nutzt.
(4) Gemeldete wesentliche Mängel behebt 404media und meldet erneut zur Abnahme; die Prüfung beschränkt sich dann auf die Behebung.
(5) Teilabnahmen je Website sind zulässig und lösen die jeweilige Zahlung aus (§ 8).
(1) Alle Preise sind in Euro, netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Es gilt der Zahlungsplan im Angebot. Enthält das Angebot keinen, gilt: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme. Die Anzahlung ist in jedem Fall zu leisten. Bei Projekten über 2 Monaten darf 404media erbrachte Leistungen monatlich abrechnen.
(3) Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus verrechnet, ab dem im Angebot genannten Zeitpunkt (z. B. Livegang je Website). Angefangene Monate werden voll verrechnet; Mehrverbrauch wird im Folgemonat abgerechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto von 404media. Rechnungen werden elektronisch (PDF per E-Mail) zugestellt.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 458 UGB); darüber hinaus ersetzt der Kunde alle Mahn- und Inkassokosten.
(6) Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, darf 404media nach schriftlicher Ankündigung mit 7 Tagen Frist alle Arbeiten einstellen und laufende Leistungen (Hosting, CMS-Zugang) sperren, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Die Entgelte für laufende Leistungen laufen während der Sperre weiter.
(7) Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, außer sie sind von 404media anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Gewährleistungsansprüche oder Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
(1) Kosten für Lizenzen, Dienste und Konten Dritter trägt der Kunde, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind (z. B. Cookiebot, Kosten von KI-Anbietern, Domains, Schriften, Bilddatenbanken). Wo möglich, schließt der Kunde diese Verträge direkt im eigenen Namen ab. Reisekosten außerhalb Wiens werden nach Aufwand verrechnet, sofern nicht inklusive.
(2) Für Verfügbarkeit, Preisänderungen und Bedingungen von Drittanbietern ist 404media nicht verantwortlich. Stellt ein Drittanbieter einen Dienst ein oder ändert ihn, ist der Umstieg eine Zusatzleistung nach Aufwand.
(1) Alle Rechte an den Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag bei 404media. Bis dahin darf der Kunde die Leistungen nur zur Prüfung und Abnahme nutzen; 404media kann eine weitere Nutzung untersagen.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Designs, Website-Code, Inhalte) ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Weitergehende Rechte (z. B. Eigentum am Website-Code, Bearbeitungsrecht) gelten nur, wenn sie im Angebot vereinbart sind.
(3) Nicht übertragen werden: (a) die CMS-Plattform von 404media (app.404media.at) und ihre Weiterentwicklungen, (b) wiederverwendbare Bausteine, Werkzeuge, Vorlagen und Know-how von 404media, die nicht eigens für den Kunden erstellt wurden, (c) Open-Source- und Drittkomponenten (§ 11). An (b) erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung seiner Website nötig ist. 404media darf (b) uneingeschränkt auch für andere Kunden verwenden.
(4) Die CMS-Plattform wird während der Laufzeit der laufenden Leistungen als Dienst zur Verfügung gestellt (§ 14). Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht am CMS.
(5) Offene Arbeitsdateien und Quelldateien (z. B. Figma, Blender) schuldet 404media nur, wenn das im Angebot vereinbart ist; sonst gegen gesondertes Entgelt.
(6) 404media darf als Urheber genannt werden (z. B. unauffälliger Link im Footer).
(1) 404media verwendet verbreitete Open-Source-Software (z. B. Next.js, React, PostgreSQL). Dafür gelten deren Lizenzen, die Vorrang vor § 10 haben.
(2) 404media darf bei der Erstellung von Code, Texten, Bildern und Übersetzungen KI-Werkzeuge einsetzen, auch KI-Coding-Agenten (z. B. Claude Code, OpenAI Codex), die Code im Projekt-Repository schreiben und ändern.
(3) Bei KI-Funktionen, die der Kunde selbst nutzt (z. B. KI-Assistent im CMS, Chat auf der Website), können Ergebnisse fehlerhaft sein. Der Kunde prüft KI-Inhalte vor der Veröffentlichung und ist für veröffentlichte Inhalte und Antworten allein verantwortlich. 404media haftet nicht für Inhalte, die KI-Funktionen erzeugen.
(4) KI-generierte Inhalte sind nach geltendem Recht teilweise nicht urheberrechtlich geschützt. 404media übernimmt dafür keine Gewähr.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen; der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Entdecken, schriftlich und nachvollziehbar zu melden (§ 377 UGB). Sonst sind Ansprüche ausgeschlossen.
(3) 404media beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch in angemessener Frist.
(4) Kein Mangel sind insbesondere: Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Inhalte des Kunden, Fehler in Diensten Dritter, nicht unterstützte oder veraltete Browser (älter als die letzten zwei Hauptversionen), Änderungen durch Suchmaschinen-, Browser- oder Betriebssystem-Updates nach der Abnahme.
(5) Stellt sich eine gemeldete Störung als kein Mangel heraus, verrechnet 404media den Prüfaufwand.
(1) 404media haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Personenschäden.
(2) Die Haftung ist insgesamt begrenzt auf das Entgelt des betroffenen Angebots für einmalige Leistungen bzw. auf die Entgelte der letzten 12 Monate für laufende Leistungen. Das gilt nicht bei Vorsatz und Personenschäden.
(3) 404media haftet nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechung, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder Vertragsstrafen des Kunden, außer bei Vorsatz.
(4) Für Datenverlust haftet 404media nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig wäre.
(5) 404media haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die der Kunde bereitgestellt oder freigegeben hat, und nicht für Ausfälle von Diensten Dritter.
(6) Der Kunde muss das Vorliegen grober Fahrlässigkeit beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens 2 Jahre nach dem Ereignis. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Hosting, CMS-Betrieb, Backups, Datenserver und Support erbringt 404media im Umfang des Angebots, in Rechenzentren in der EU, sofern im Angebot nicht anders vereinbart (z. B. China-Auslieferung).
(2) 404media strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an; das ist keine zugesicherte Eigenschaft. Wartungen und Störungen bei Dritten zählen nicht als Ausfall. Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie im Angebot genannt sind (z. B. Priority-Support).
(3) 404media darf das CMS weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(4) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rechte nur an berechtigte Personen und haftet für jede Nutzung über seine Zugänge. Er darf keine rechtswidrigen Inhalte hochladen; 404media darf solche Inhalte ohne Vorankündigung sperren.
(5) Enthaltene Mengen (Datenvolumen, Speicher, Nutzer) stehen im Angebot. Mehrverbrauch wird zu den Preisen im Angebot verrechnet.
(6) Preisanpassung: 404media darf die Entgelte für laufende Leistungen einmal jährlich zum 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI 2020, Statistik Austria) anpassen. Darüber hinaus darf 404media sie anpassen, wenn Lieferanten und Dienstleister ihre Preise gegenüber 404media erhöhen. Anpassungen werden mindestens einen Monat vorher schriftlich angekündigt.
(1) Laufende Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind mit der Frist laut Angebot kündbar, sonst mit 3 Monaten zum Quartalsende, schriftlich. Eine im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit geht vor.
(2) 404media kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, Verstoß gegen § 14 Abs. 4 oder Insolvenz des Kunden.
(3) Storniert der Kunde einen Auftrag für einmalige Leistungen vor Fertigstellung, erhält 404media das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 1168 ABGB); pauschal werden die erbrachten Leistungen und 50 % des Entgelts für die noch nicht erbrachten Leistungen verrechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
(4) Bei Vertragsende stellt 404media dem Kunden nach Bezahlung aller offenen Beträge einen Export seiner Inhalte und Medien in einem gängigen Format zur Verfügung. Weitere Unterstützung beim Umzug verrechnet 404media nach Aufwand. 60 Tage nach Vertragsende darf 404media die Daten löschen.
(5) Offene Beträge werden mit Vertragsende sofort fällig.
(1) Beide Parteien halten die DSGVO und das DSG ein.
(2) Soweit 404media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Formularanfragen, Bewerbungen, CMS-Nutzer, Hosting), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab, den 404media zur Verfügung stellt.
(3) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Daten auf seiner Website, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Einwilligungen (Cookie-Banner) und die Datenschutzerklärung.
(4) Geschäftsunterlagen bewahrt 404media nach den gesetzlichen Fristen auf (in der Regel 7 Jahre, § 132 BAO). Näheres in der Datenschutzerklärung.
(1) Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei (z. B. Geschäftszahlen, Zugänge, Quellcode des CMS, Preise des Angebots) vertraulich und verwenden sie nur für das Projekt.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(3) Sie gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus, für Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
(1) 404media darf den Kunden (Name, Logo) und die Ergebnisse als Referenz nennen und zeigen (Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Nicht öffentliche Inhalte (z. B. interne Bereiche, CMS-Daten, Zahlen) zeigt 404media nur mit Zustimmung des Kunden.
Während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach wirbt der Kunde keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter von 404media ab und beschäftigt sie auch nicht direkt. Für jeden Verstoß zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern bzw. Monatshonoraren der betroffenen Person.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
(2) 404media darf diese AGB mit Wirkung für laufende Leistungen ändern. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vorher mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB weiter; beide Parteien können dann mit der vereinbarten Frist kündigen.
(3) Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von 404media an Dritte übertragen. 404media darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
(6) Gerichtsstand ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht. 404media darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.